Einblick in die Arbeit des Fachbereichs Verwaltungs- und Baurechtsangelegenheiten

Der Bereich 5-3 Bauordnung befasst sich mit den Bauanträgen der Bürger und prüft, ob ein Bauvorhaben möglich ist oder ob durch das Vorhaben Rechtsvorschriften verletzt werden. In einer Sprechstunde, die sich Bauberatung nennt, können Bürger mit ihren Plänen und Vorhaben zu uns kommen. Dann wird beraten, wie das Vorhaben gebaut werden soll und worauf geachtet werden muss. Wenn alle Vorschriften eingehalten werden, wird der Bauantrag genehmigt. Damit sich die Bürger auch an die Vereinbarungen halten, wird vor Ort kontrolliert, ob auch wie geplant gebaut wurde.

Basisinformationen
Berufsfeld: 
Wirtschaft, Verwaltung
Anzahl Plätze: 
2

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Der Bereich 5-3 Bauordnung befasst sich mit den Bauanträgen der Bürger und prüft, ob ein Bauvorhaben möglich ist oder ob durch das Vorhaben Rechtsvorschriften verletzt werden. In einer Sprechstunde, die sich Bauberatung nennt, können Bürger mit ihren Plänen und Vorhaben zu uns kommen. Dann wird beraten, wie das Vorhaben gebaut werden soll und worauf geachtet werden muss. Wenn alle Vorschriften eingehalten werden, wird der Bauantrag genehmigt. Damit sich die Bürger auch an die Vereinbarungen halten, wird vor Ort kontrolliert, ob auch wie geplant gebaut wurde.

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Der Bereich 5-3 Bauordnung befasst sich mit den Bauanträgen der Bürger und prüft, ob ein Bauvorhaben möglich ist oder ob durch das Vorhaben Rechtsvorschriften verletzt werden. In einer Sprechstunde, die sich Bauberatung nennt, können Bürger mit ihren Plänen und Vorhaben zu uns kommen. Dann wird beraten, wie das Vorhaben gebaut werden soll und worauf geachtet werden muss. Wenn alle Vorschriften eingehalten werden, wird der Bauantrag genehmigt. Damit sich die Bürger auch an die Vereinbarungen halten, wird vor Ort kontrolliert, ob auch wie geplant gebaut wurde.

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Der Bereich 5-3 Bauordnung befasst sich mit den Bauanträgen der Bürger und prüft, ob ein Bauvorhaben möglich ist oder ob durch das Vorhaben Rechtsvorschriften verletzt werden. In einer Sprechstunde, die sich Bauberatung nennt, können Bürger mit ihren Plänen und Vorhaben zu uns kommen. Dann wird beraten, wie das Vorhaben gebaut werden soll und worauf geachtet werden muss. Wenn alle Vorschriften eingehalten werden, wird der Bauantrag genehmigt. Damit sich die Bürger auch an die Vereinbarungen halten, wird vor Ort kontrolliert, ob auch wie geplant gebaut wurde.

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Der Bereich 5-3 Bauordnung befasst sich mit den Bauanträgen der Bürger und prüft, ob ein Bauvorhaben möglich ist oder ob durch das Vorhaben Rechtsvorschriften verletzt werden. In einer Sprechstunde, die sich Bauberatung nennt, können Bürger mit ihren Plänen und Vorhaben zu uns kommen. Dann wird beraten, wie das Vorhaben gebaut werden soll und worauf geachtet werden muss. Wenn alle Vorschriften eingehalten werden, wird der Bauantrag genehmigt. Damit sich die Bürger auch an die Vereinbarungen halten, wird vor Ort kontrolliert, ob auch wie geplant gebaut wurde.

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Der Bereich 5-3 Bauordnung befasst sich mit den Bauanträgen der Bürger und prüft, ob ein Bauvorhaben möglich ist oder ob durch das Vorhaben Rechtsvorschriften verletzt werden. In einer Sprechstunde, die sich Bauberatung nennt, können Bürger mit ihren Plänen und Vorhaben zu uns kommen. Dann wird beraten, wie das Vorhaben gebaut werden soll und worauf geachtet werden muss. Wenn alle Vorschriften eingehalten werden, wird der Bauantrag genehmigt. Damit sich die Bürger auch an die Vereinbarungen halten, wird vor Ort kontrolliert, ob auch wie geplant gebaut wurde.

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